Karlsruhe rüttelt am Betreuungsgeld. Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Frage ob der Bund überhaupt zuständig sei für diese Familienförderung. Der Hintergrund ist, dass der Bund für dies Leistung vermutlich gar nicht zuständig ist.
So könnte das Bundesverfassungsgericht unter Umständen das Betreuungsgeld aus dem Bundeshaushalt herausstreichen. Besonders die CDU Politiker sind nicht besonders erfreut mit der Einmischung der Karlsruher Richter. Immerhin ist das Betreuungsgeld Ihre Errungenschaft. So droht man bereits auf CDU Seite falls das Betreuungsgeld aus dem Bundeshaushalt entfernt wird dass auch die Beteiligung des Bundes am Kita Ausbau in Frage stellen muss. Denn das Betreuungsgeld wurde als Ersatz dafür eingeführt, dass der Bund den Ausbau der Kita Plätze mit fast einer Milliarde Euro Im Jahr fördert.
Das Betreuungsgeld wird ja ausgezahlt wenn jemand diesen ihm zustehenden Kita Platz nicht in Anspruch nimmt und sich um die Erziehung des Kindes selbst kümmert.
Die Verfassungsklage wurde von der Hamburger SPD eingebracht.
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- wp_admin am 21. April 2015 um 20:54
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