Die Geburt und das Finanzamt …wie man die Geburt finanziell optimal gestaltet

Für die meisten jungen Familien ist die Geburt und die erste Phase der Kindererziehung eine schwere finanzielle Belastung. Der Staat hat ja einige Familienförderungen mit welcher wir uns hier auf unserer Webseite beschäftigen. Aber ausser den bekannten Zuschüssen wird oft vergessen dass es auch möglich ist Ausgaben der Geburt und Kindererziehung steuerlich geltend zu machen. Hier wollen wir einen kurzen Leitfaden geben was das Finanzamt anerkennt und was nicht. Natürlich ersetzt das keinen Steuerberater und die Anerkennung der genannten Ausgaben ist auch ohne Gewähr.

Die Freude über die Geburt ist meist was die jungen Eltern beschäftigt. Es ist eine entscheidende Veränderung im Leben, besonders bei dem Erstgeborenen. So viel Neues und so viel was man beachten muss, so dass die Finanzen oft zu kurz kommen. Viele beantragen zwar das Kindergeld, aber dass es noch viel andere Möglichkeiten gibt das Finanzamt mit an der Geburt und der Erziehung des Kindern zu beteiligen wird dann oft übersehen.

Denn es sind nicht nur die offensichtlichen Belastungen welche durch diese neue Lebenssituation statt finden. es ist oft gepaart mit weniger Einkommen durch das geringere Elterngeld im Verhältnis zum Gehalt, sowie die Ausgaben welche für das Neugeborene statt finden.

Kosten welche durch die Geburt statt finden, und welche man beim Finanzamt am Jahresende mit seinem Einkommensteuerbescheid betend machen kann.

Welche Geburtskosten das Finanzamt anerkennt:

  • Entbindungskosten sind steuerrechtlich Krankheitskosten. Sie können nach Abzug einer einkommensabhängigen „zumutbaren Belastung“ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Unterbringung im Krankenhaus.
  • Arztkosten
  • Aufwendungen für eine Hebamme
  • Kosten für Arzneimittel wenn sie ärztlich verordnet wurden.
  • Stärkungsmittel, Tees oder Kräuter wen Sie ärztlich verordnet wurden
  • Kilometergeld –  Fahrten ins Krankenhaus, Anfahrt zur Entbindung und Heimfahrt.
  • Kosten für eine Haushaltshilfe zur Unterstützung oder Au Pairs

Diese Kosten abzusetzen kann schon einmal Helfen einen Teil der Geburtskosten vom Finanzamt wieder zu bekommen. Für alle Elternteile die eine sehr gutes Einkommen haben ist es auch wichtig, nicht nur das Kindergeld zu beantragen sondern auch den Kinderfreibetrag. Dieser wird über das Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ direkt beim Finanzamt eingetragen und das Finanzamt berechnet ob dieser Kinderfreibetrag sich über die Höhe des Anspruchs auf Kindergeld bei der Einkommensteuer hinaus ergibt.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist die ab 63.500 Euro jährlichem Einkommen und bei Alleinstehenden ab 33.500 Euro der Fall.

 

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