Wie lange bekommt man Kindergeld ?

Eine der meist gestellten Fragen von jungen Familien und Müttern in Deutschland, ist die Frage wie lange man Kindergeld bekommt. Denn das Kindergeld ist die Familienleistung welche für den längsten Zeitraum von allen Zuschüssen zur Familie bezahlt und bezogen wird.

Wie lange bekommt man Kindergeld

Wie lange bekommt man Kindergeld FOTO Flickr-NNfyunkie

Wie lange bekommt man Kindergeld ?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Dies ist die normale Laufzeit des Kindergeldes welche sich aber unter folgenden Voraussetzungen weiter verlängern kann.

  • Arbeitslosigkeit des Kindes
    Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet und befindet es sich in keinem Beschäftigungsverhältnis, so kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Kind auf Ausbildungssuche
    Ist das Kind auf Ausbildungssuche, kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Wichtig ist dass das Kind sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet hat.
  • Kind in Ausbildung oder Studium
    Für Kinder, die sich in Ausbildung befinden oder studieren, gibt es Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch ausbildungsähnliche Beschäftigungen werden anerkannt, wenn diese dem angestrebten Beruf zuträglich sind.
    Hat ein Kind in Ausbildung oder Studium einen Wehrdienst oder Zivildienst geleistet verlängert sich der Bezugsraum über die Vollendung des 25ten Lebensjahres hinaus.
  • Kinder mit Behinderung
    Können Kinder mit Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen, und ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne eine Altersgrenze gezahlt.

Weiter Informationen befinden sich auf der Webseite unter Kindergeld – wie lange ?

Weiters ist zu beachten dass eine freiwilliger Wehrdienst die Bezugszeit des Kindergeldes nicht erhöht. Nur Pflicht-Wehrdienset und Zivildienste führen zu einer Erhöhung des Kindergeldanspruches. Siehe nachfolgenden Link -> Kindergeld und freiwilliger Wehrdienst.

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