Änderungen beim Kindergeld zum Januar 2016 bezüglich der Steuer Identifikationsnummer

Wer ab ersten Januar 2016 Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes für welches Kindergeld beantragt wird bekannt geben. Hintergrund dieser Änderung ist, dass durch die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sichergestellt wird, dass es nicht zu Doppelzahlungen von Kindergeld für ein Kind kommt.

So müssen alle Neuanträge die beiden Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Kindergeldbezieher welche die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, müssen dies um einen weiteren Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen der Familienkasse zu vermeiden, selbstständig diese an die Familienkasse melden. Die Meldung der Steuer-Identifikationsnummer muss schriftliche and die Familienkasse übermittelt werden. Der Zeitrahmen ist großzügig abgesteckt und so werden es die Familienkassen grundsätzlich nicht beanstanden wenn die Steuer-Identifikationsnummer im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird.

Wird die Steuer-Identifikationsnummern nicht im Laufe des Jahres 2016 an die Familienkasse nachgereicht sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt und die Familienkasse wäre somit gesetzlich verpflichtet die Kindergeldzahlung mit Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

Die Wichtigkeit der Meldung an die Familienkasse ist somit nicht zu unterschätzen. Wenn Sie ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes nicht kennen, so können Sie diese auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid finden.

Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer der Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem Einkommensbescheid nicht finden, haben Sie folgende Möglichkeiten diese herauszufinden.

3 Möglichkeiten zur Steuer-Identifikationsnummern

  • Sie füllen das Formular Mitteilung der Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern aus. (link)
  • Sie können auch eine E-Mail an die Email Adresse -> info@identifikationsmerkmal.de schicken und darum bitten, dass man Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilt.
  • Sie wenden sich per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Steuer-Identifikationsnummer weder telefonisch noch per E-Mail sondern nur schriftlich übermittelt werden.

Kindergeld Neuanträge ab Januar 2016

Für alle Neuanträge ab Januar 2016 empfiehlt es sich, den Kindergeldantrag erst zu stellen, nachdem das Bundeszentralamt für Steuern Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt hat. Der Kindergeldantrag kann zwar auch ohne die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes gestellt werden, allerdings wird er erst bearbeitet wenn diese vorliegt.