Kindergeld und die Steuer – die Kinderfreibeträge sind falsch berechnet.

Die Kinderfreibeträge wurden falsch berechnet, hat das Finanzgericht Niedersachsen festgestellt. Der Kinderfreibetrag Soll dafür sorgen dass ein bestimmter Teil des Einkommens der Kindergeld Bezieher nicht besteuert wird damit diese das Existenzminimum ihres Kindes sichern können.

Der Kinderfreibetrag wird automatisch in einer so genannten „Besser Rechnung“ beim Einkommensteuerausgleich angewandt. Es wird automatisch berichtet ob der Bezug des Kindergeldes oder der Kinderfreibetrag eine Besserstellung für den Einkommenssteuerpflichtigen darstellt.

So wie jetzt der Kinderfreibetrag, da wir das Existenzminimum des Kindes absichern soll, auch regelmäßig mit dem Existenzminimum erhöht. Dies wurde Aber im Jahre 2014 unterlassen und würde jetzt vom Finanzgericht Niedersachsen kritisiert.

Kindergeld Steuer

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Was müssen die Kindergeld Bezieher machen ???

Die Bezieher des Kindergeldes werden von einer eventuellen Erhöhung des Kinderfreibetrages durch das Bundesfinanzgericht automatisch profitieren. Denn die Steuerbescheide werden im Punkt Paragraph 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz automatisch offen gehalten, und nur vorläufig durchgeführt.
Ein entsprechendes Urteil ist Karlsruher Bundesfinanzgerichtshofes wurde dementsprechend automatisch mit den erhöhten Beiträgen bei der Steuererklärung in zur Anwendung kommen.

Können alle Bezieher des Kindergeldes auf eine Steuerrückerstattung hoffen ???

Nicht für alle Bezieher von Kindergeld winkt eine Steuerrückerstattung. Denn die Steuerbehörde prüft automatisch was für den Antragsteller der Steuererklärung günstiger ist. Ist es das Kindergeld, oder ist es die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag. Ist diese höher als das Kindergeld wird sind zur Anwendung gebracht. Ist diese geringer wird Sie nicht berücksichtigt, und in diesem Fall ist auch mit keiner Steuerrückerstattung zurechnen.