Kindergeld und die Steuer ID.

Immer wieder kommt es zu Anfragen und großen Unmut bezüglich der Steuer ID welche bis zum Jahresende  an die Familienkasse gesendet werden soll. Wenn man dies nicht täte gäbe es ab Jänner 2016 keine Kindergeldzahlungen von Seiten der Familienkasse, wird oft behauptet. Diese Behauptung wird allerdings von der Familienkasse zurückgewiesen. Sie ist so nicht richtig. Neuanträge müssen ab 2016 diese Steuer ID bei Antragstellung bekannt geben sonst werden Sie nicht mehr bearbeitet.

Ansonst werden die Familienkassen auch weiterhin das Kindergeld pünktlich an alle Familien und Kindergeldberechtigten auszahlen. Alle jene Personen, welche die Steuere ID für das Kindergeld noch nicht bei der Familienkasse abgeben haben, werden im Laufe des nächsten Jahres schriftlich dazu aufgefordert dies zu tun. Nur wer diese Aufforderung nicht nachkommt, dem kann das Kindergeld gestrichen werden.

Warum braucht die Familienkasse die Steuer ID ?

Die Familienkasse wollen mit der eindeutigen Zuordnung des Kindergeldes zu denen entsprechen Steuer IDs des Kindes und des Kindergeldbeziehers, Doppelzahlungen des Kindergeldes für ein Kind vermeiden. Es wurde schon im Jahre 2009 vom Rechnungshof Betrug beim Kindergeld mit doppelten Bezug über verschiedene Familienkassen nachgewiesen. Diese Doppelzahlungen, und Betrug am Sozialsystem, will man mit dieser Änderung nun auch bekämpfen.

Allerdings ist es für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst noch nicht notwendig die Steuer Id bekannt zu geben. Somit ist der Doppelbezug, bei welchen die beiden Elternteile jeweils im öffentlichen Dienst und im Privatsektor arbeiten, noch nicht von dieser jetzigen Regelung betroffen. Allerdings soll es aber auch für Beamte bald verpflichtend sein die Steuernummer bekannt zugeben, so dass es dann nicht mehr möglich sein wird Doppelzahlungen an Kindergeld zu erhalten, ohne dass die Familienkasse dies entdeckt.

Daher ist diese Einführung zu begrüßen. Denn Sozialbetrug, ist Betrug eines jeden Steuerzahlers und geht zu Lasten der gesamten Gesellschaft.

Welche Steuer ID müssen angegeben werden ?

Die Familienkasse benötigten ab 2016 zwei Steuer ID Nummern pro Kindergeldantrag. Es ist sowohl die Steuer ID des Kindes, als auch des Antragstellers, der das Kindergeld beziehen möchte, notwendig.

Wo findet man die Steuer Id ?

Die Steuer ID des Antragstellers findet man auf der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Einkommensteuerbescheid. Die Steuer Id wurde auch einmalig in einem Schreiben des Bundesamtes für Steuern mitgeteilt. Wenn sie alle offiziellen Unterlagen und Schreiben aufbewahren sollten Sie diese noch besitzen.

Die Steuer ID des Kindes erhalten Sie ebenfalls durch dieses Schreiben des Bundesamtes für Steuern. Sie wird automatisch nach der Geburt an Sie zugesendet.

Muss die Steuer ID auch für laufende Kindergeldzahlungen angegeben werden?

Die Steuer Id ist für alle laufenden Kindergeldzahlungen notwendig. Auch wenn Ihr Kind studiert und Kindergeld bezieht, muss die Steuer ID angegeben werden. Die Steuernummern wurden erst im Jahre 2008 eingeführt. Trotzdem besitzt jedes in Deutschland geborene Kind eine Steuer Id, auch wenn es vor dem Jahr 2008 geboren wurde. Diese Steuer Id sollten Sie durch ein Schreiben des Bundesamtes für Steuern erhalten haben. Sind sie nicht im Besitz der Steuer ID Ihres Kindes, für welches sie Kindergeld beziehen, können Sie diese nochmal bei Ihrem Finanzamt beantragen.

Neuanträge für Kindergeld und die Steuer ID.

Neue Anträge für Kindergeld, werden nur noch mit der Angabe der Steuer Id des Antragstellers und des Kindes bearbeitet. Daher benötigen Sie nun zur Antragstellung des Kindergeldes, die Geburtsurkunde und das Antragsformular (Link Kindergeld Formularen) mit ausgefüllter Steuer ID. Antragsformulare ohne ausgefüllter Steuer ID werden nicht mehr bearbeitet.

Altanträge für Kindergeld.

Auf den Antragsformularen der Familienkassen, ist die SteuerID schon länger aufgeführt. Haben Sie diese bereits bei ihrem Antrag ausgefüllt, müssen Sie die Steuer ID nicht nochmalig der Familienkasse mitgeteilt werden. Sollte die Familienkesse weitere Informationen von Ihnen benötigen, wird sie sich schriftlich an Sie wenden, und die noch benötigten Informationen Ihnen mitteilen.

Beamte und Steuer Id

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind noch nicht verpflichtet die Steuer Id Ihrer Familienkasse bekanntzugeben. Allerdings wird dies voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2016 der Fall sein, dass auch diese Berufsgruppe verpflichtet ist, Ihrer Familienkasse die Steuer ID bekannt zugeben.
Wann genau die Steuer Id von Beamten gemeldet gemeldet werden muss, ist noch nicht klar, allerdings gibt es ein voraussichtlichen Zeitraum der mit Herbst 2016 angegeben wird.

Die verpflichtende Einführung der SteuerID zum Kindergeldbezug ab Jannuar 2016.