Zweiklassen Gesellschaft bei der Steuer ID

Das Kindergeld in Deutschland wurde schon sehr oft ausgenutzt. So wurde von Betrügern Kindergeld bei zwei verschiedenen Familienkassen beantragt, und auf Grund der mangelnden Kontrolle und Bürokratie auch jahrelang doppelt ausgezahlt.

Dies war schon lange bekannt, denn der Rechnungshof hat schon im Jahre 2009 in einem Bericht auf dieses Problem hingewiesen. Sieben Jahre später hat rd der Staat geschafft darauf zu reagieren, und verlangt nun ab dem 1. Jänner 2016 die Steuer ID des Kindes und des Antragstellers (des Kindergeldberechtigten). Mit dieser Steuer ID ist es nun möglich eventuelle doppelte Bezüge des Kindergeldes für ein Kind herauszufinden. Daher ist dies eine sinnvolle Neuerung, den Sozialbetrug gehört unterbunden. Er schadet jedem ehrlichen Steuerzahler der solch einen Betrug zu finanzieren hat.

Der Bundesrechnungshof hat allerdings auch kritisiert, dass diese Neuerung beim Kindergeldbezug nicht für die Familienkasse der Beamten gilt. Eine Berufsgruppe wird von dieser Änderung vorerst ausgenommen. Auch dort sei die Einführung der Steuer ID geplant, dauert aber wegen angeblicher Komplexität länger und es ist noch nicht absehbar, wann diese dort ebenfalls eingeführt wird.

So hatte der Rechnungshof bereits im Jahre 2009 eine massive Kindergeld Abzocke mit Doppelbezügen beim Kindergeld, welche vor allem durch Eltern, bei welchen jeweils ein Elternteil im öffentlichen Dienst und der andere bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt war, aufgedeckt. Dabei wird bei beiden Familienkassen, Kindergeld beantragt und somit auch doppelt bezogen. Im Jahre 2009 wurden so 1300 Fälle von Doppelbezug des Kindergeldes vom Rechnungshof aufgedeckt.

So kritisiert der Rechnungshof nun das Finanzministerium, den geforderten Datenabgleich jahrelang verschleppt zu haben, und nun durch diese mangelhafte Teileinführung dieser Neuerung weiterhin den doppelten Bezug des Kindergeldes zu ermöglichen.