BAD OLDESLOE : Die Familienkasse zieht um !!!!!

Für die Familienkasse Bad Oldesloe gibt es ein neues Zuhause. Die Familienkasse erhält Ihre neuen Räume im Oldesloer Stadtzentrum und wird in Zukunft mit dem Jobcenter unter einem Dach residieren.

Im alten Gebäude des Oldesloer Arbeitsamts, welches allerdings nicht mehr wiederzukennen ist wird das Zuhause für die Familienkasse Oldesloe. Die Räumlichkeiten gehört der Bundesagentur für Arbeit und sollte eigentlich verkauft werden. Allerdings wurde aus dem Verkauf nichts. ein Teil des Gebäudes stand leer und der andere Teil wurde an das Jugendamt vermietet.

In den Räumlichkeiten wurden 10 Büros Der sehr große Raum wurde zu zehn Büros umgebaut. In der kommenden Woche ziehen dort die 30 Mitarbeiter der Familienkasse ein. An der neuen Adresse am Berliner Ring stehen der Familienkasse 500 m2 zur Verfügung, was weniger die Hälfte der Fläche beträgt welche and er alten Adresse zur Verfügung standen.

Die finden sie alle Daten zur Familienkasse Bad Oldesloe :
Familienkasse Bad Oldesloe

Das die verkleinerte Fläche nicht auf Kosten der Mitarbeiter gehen soll ist auch der technologischen Entwicklung der E-Akte zu verdanken. Die Familienkasse setzt inzwischen voll auf die E-Akte, wo die Familienkasse Vorreiter ist.

So wird die Familienkasse am Mittwoch die Dienst am Sandkamp eingestellen, und ab Donnerstag, am nächsten Morgen, nahtlos am neuen Standort verfügbar sein. Die Familienkasse wird sich im Ersten Stock befinden und barrierefrei mit einem Fahrstuhl zu erreichen sein.

Ideal ist auch die Nähe zum Bahnhof und den öffentlichen Verkehrsmittel.

Die Oldesloer Familienkasse ist für Stormarn, Lauenburg, Lübeck und Ostholstein zuständig. 130.000 Kinder leben in dem zuständigen Bereich der Familienkasse. Monatlich werden gut 16 Millionen Euro Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt.




BAföG, Kindergeld und Zusatzverdienst während des Studiums

Immer wieder gibt es Unklarheiten was man während des Studiums dazuverdienen darf um weiterhin Kindergeld und auch BAföG zu erhalten. Das wollen wir hier jetzt aufgreifen und etwas erläutern.

BAföG

Vater Staat freut sich, wenn seine jugendlichen Bürger arbeiten gehen. Daher unterstützt er diese auch mit Stipendium der Begabtenförderungswerke und der BAföG. Diese gibt es maximal mit 670 Euro pro Monat. Das ist schon ein gutes Zubrot aber sein Studium selbstständig davon zu bestreiten, ist in den meisten Studienstädten kaum möglich.

Daher ist es naheliegend einen kleinen Zusatzjob zu machen um sein Monatseinkommen etwas zu erhöhen. Bist du in der glücklichen Lage BAföG zu beziehen, musst du allerdings mit dem Zuverdienst vorsichtig sein. Du hast einen jährlichen Freibetrag in der Gesamthöhe von 4800 Euro den du dazuverdienen darfst. Wird dieser Jahresfreibetrag überschritten, wird dir jeder Cent den du verdienst, von der Förderung abgezogen.

Somit darfst du im Schnitt 400 Euro pro Monat verdienen. Verdienst du mehr musst du eine entsprechende Zeit pausieren. Das Jahreseinkommen darf gesamt nicht überschritten werden. Eine Monatliche Grenze git es nicht. Die Grenze für geringfügig Beschäftigung beträgt momentan 450 Euro pro Monat.

Kindergeld

Kindergeld ist die Staatliche Förderung die jedes studierend Kind erhält. Das ist eigentlich nicht ganz richtig denn das Kindergeld erhalten die Erziehungsberechtigten, normalerweise deine Eltern. Für den Erhalt des Kindergeldes gibt es keine Zusatzverdienstgrenze. Wenn es sich bei dem Studium allerdings um eine Zweitausbildung handelt, darf man mit einem Zusatzjob die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten. Übertritt man diese wird das Kindergeld komplett gestrichen.

Das Kindergeld wurde zuletzt rückwirkend mit 1.Jän 2015 erhöht und wird auf unserer Webseite genauestens behandelt.




Kindergeld und Ferienjob

Immer wieder erreichen uns Fragen wie sich ein Ferienjob auf das Kindergeld auswirkt.

Im allgemeinen ist ein Ferienjob kein Problem für den Bezug des Kindergeldes. Wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet oder das Erststudium absolviert, dann kann es mit einem Ferialjob keine Probleme zu Kindergeldbezug geben.

Anders kann sich die Situation darstellen wenn sich Ihr Kind in Zweitausbildung befindet. Denn in der Zweitausbildung, gibt es bezüglich der Jobausübung einen Limitierung. Es dürfen nicht mehr als 20 Wochenstunden einem Beruf nachgegangen werden, denn sonst erlischt der Kindergeldbezug.

Das ist auch bei einem Ferialjob anzuwenden.Es gilt eine zeitliche Beschränkung von 20 Wochenstunden. Dieser Grenzwert darf zwar in zwei Monaten überschritten werden. Allerdings ist dafür Voraussetzung dass die Grenze von 20 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt insgesamt wieder eingehalten wird.

Wird dieser Schnitt nicht eingehalten, werden das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gestrichen und müssen auch für das Jahr zurückgezahlt werden. Dies gilt allerdings wie schon beschrieben nur wenn sich das Kind in Zweitausbildung befindet.

Azubis in Erstausbildung oder Studenten im Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung haben keine Einschränkung bei dem Ferialjob und können diesen über 20 Wochenstunden ausüben, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren.




Kindesunterhalt für minderjährige Kinder bei getrennt leben Eltern

Kinder sind eine kostenintensive Angelegenheit. Die lieben kleinen werden immer teurer so hat man den Eindruck. So haben wir uns in den letzten Blog Beiträgen auch immer öfter der finanziellen Situation und den Möglichkeiten der steuerlichen und finanziellen Gestaltung gewidmet.

Es sind nicht nur die direkten Kosten und Zahlungen die man für seine liebsten kleinen zu leisten hat es sind auch Schulbücher, Musikunterricht, Wortaktivitäten, Freizeitaktivitäten und auch Klassenfahrten die bezahlt werden müssen, und welche immer kostspieliger werden.

Von der immer teureren Grundausstattung mit Handys, Computern und Internet ganz zu schweigen. Im meiner Generation ist man einfach jeden Tag am Fussballplatz gestanden und hat alle 2 Jahre neue Sportschuhe benötigt. das waren aber auch schon die grossen Investitionen.

So hat sich die Lage heute durch die Technologie grundlegende verändert. Natürlich will man seinen Kind den Zugang zu modern Technologien nicht verbauen und das ist sich in Bezug auf eine zukünftige Karriere notwendig und vorteilhaft für die Entwicklung des Kindes wenn es sich im Rahmen bewegt.

Eine andere Situation ist es wenn sich die Eltern trenne, wo immer wieder die frage aufkommt wie viel der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind zu zahlen hat. Das wird in Deutschland seit dem Jahre 1962 durch die Düsseldorfer Tabelle geklärt.

Prinzipiell haben Kinder nach einer Trennung ihrer Eltern den Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil. Dieser Elternteil betreut das Kind, während dem anderen Elternteil Umgang mit den Kind gewährt wird.
Finanziell ist dan die Situation so, dass der nicht betreuende Elternteil Unterhalt in Form einer monatlichen Geldrente zu zahlen hat (§ 1612 Abs.1 BGB).

Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes (§ 1606 Abs.3, S. 2 BGB). Das ist auch der Fall wenn der Elternteil berufstätig ist.

Wie errechnet sich die Unterhaltshöhe für den unterhaltspflichtigen Elternteil ?

Entsprechend der Düsseldorfer Tabelle richtet sich der Bedarf des Kindes grundsätzlich nur nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des nicht betreuenden Elternteils.
Somit prägen die wirtschaftlichen Verhältnisse des nicht betreuenden Elternteils die Lebensstellung des minderjährigen Kindes und bestimmen den Unterhalt welcher dem Kind zusteht.

Dabei dient die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft ist aber eine Richtlinie die von allen Gerichten in Deutschland als Richtlinie angesetzt wird.

Einschränkungen gibt es bei geringen Einkommen wo dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zugebilligt wird , um selbst genügend Geld für die eigene Lebensführung zur Verfügung zu haben. Der Selbstbehalt beträgt 1.080 € monatlich, bei einem nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt diese 880 € pro Monat.

Die Düsseldorfer Tabelle ist also nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen gestaffelt. Allerdings wird zuerst das Kindergeld in voller Höhe vom jeweiligen Tabellenunterhalt abgezogen. Dabei liegt das Kindergeld seit 2015 bei den ersten beiden Kindern bei 188 Euro, beim dritten Kind bei 194 Euro und ab dem vierten Kind bei 219 Euro.

Bei minderjährigen Kindern sowie privilegiert Volljährigen ist der Tabellenbetrag des weiteren noch um das halbe Kindergeld zu reduzieren.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf unserer Hauptseite.

Hier ein Beispiel wie die Tabelle zu interpretieren ist.

Nettoeinkommen Unterhaltspflichtiger (minus Kindergeld) -> 2.301-2.700 Euro

Alter des Kindes Kind 1+2 ab Kind 3
0-5 272 270
6-11 327 324
12-17 398 395
ab 18 378 372

Die anderen Einkommen stufen finden Sie entsprechend in der Tabelle.




Die Geburt und das Finanzamt …wie man die Geburt finanziell optimal gestaltet

Für die meisten jungen Familien ist die Geburt und die erste Phase der Kindererziehung eine schwere finanzielle Belastung. Der Staat hat ja einige Familienförderungen mit welcher wir uns hier auf unserer Webseite beschäftigen. Aber ausser den bekannten Zuschüssen wird oft vergessen dass es auch möglich ist Ausgaben der Geburt und Kindererziehung steuerlich geltend zu machen. Hier wollen wir einen kurzen Leitfaden geben was das Finanzamt anerkennt und was nicht. Natürlich ersetzt das keinen Steuerberater und die Anerkennung der genannten Ausgaben ist auch ohne Gewähr.

Die Freude über die Geburt ist meist was die jungen Eltern beschäftigt. Es ist eine entscheidende Veränderung im Leben, besonders bei dem Erstgeborenen. So viel Neues und so viel was man beachten muss, so dass die Finanzen oft zu kurz kommen. Viele beantragen zwar das Kindergeld, aber dass es noch viel andere Möglichkeiten gibt das Finanzamt mit an der Geburt und der Erziehung des Kindern zu beteiligen wird dann oft übersehen.

Denn es sind nicht nur die offensichtlichen Belastungen welche durch diese neue Lebenssituation statt finden. es ist oft gepaart mit weniger Einkommen durch das geringere Elterngeld im Verhältnis zum Gehalt, sowie die Ausgaben welche für das Neugeborene statt finden.

Kosten welche durch die Geburt statt finden, und welche man beim Finanzamt am Jahresende mit seinem Einkommensteuerbescheid betend machen kann.

Welche Geburtskosten das Finanzamt anerkennt:

  • Entbindungskosten sind steuerrechtlich Krankheitskosten. Sie können nach Abzug einer einkommensabhängigen „zumutbaren Belastung“ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Unterbringung im Krankenhaus.
  • Arztkosten
  • Aufwendungen für eine Hebamme
  • Kosten für Arzneimittel wenn sie ärztlich verordnet wurden.
  • Stärkungsmittel, Tees oder Kräuter wen Sie ärztlich verordnet wurden
  • Kilometergeld –  Fahrten ins Krankenhaus, Anfahrt zur Entbindung und Heimfahrt.
  • Kosten für eine Haushaltshilfe zur Unterstützung oder Au Pairs

Diese Kosten abzusetzen kann schon einmal Helfen einen Teil der Geburtskosten vom Finanzamt wieder zu bekommen. Für alle Elternteile die eine sehr gutes Einkommen haben ist es auch wichtig, nicht nur das Kindergeld zu beantragen sondern auch den Kinderfreibetrag. Dieser wird über das Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ direkt beim Finanzamt eingetragen und das Finanzamt berechnet ob dieser Kinderfreibetrag sich über die Höhe des Anspruchs auf Kindergeld bei der Einkommensteuer hinaus ergibt.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist die ab 63.500 Euro jährlichem Einkommen und bei Alleinstehenden ab 33.500 Euro der Fall.

 




Fällt des Betreuungsgeld ?

Karlsruhe rüttelt am Betreuungsgeld. Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Frage ob der Bund überhaupt zuständig sei für diese Familienförderung. Der Hintergrund ist, dass der Bund für dies Leistung vermutlich gar nicht zuständig ist.

So könnte das Bundesverfassungsgericht unter Umständen das Betreuungsgeld aus dem Bundeshaushalt herausstreichen. Besonders die CDU Politiker sind nicht besonders erfreut mit der Einmischung der Karlsruher Richter. Immerhin ist das Betreuungsgeld Ihre Errungenschaft. So droht man bereits auf CDU Seite falls das Betreuungsgeld aus dem Bundeshaushalt entfernt wird dass auch die Beteiligung des Bundes am Kita Ausbau in Frage stellen muss. Denn das Betreuungsgeld wurde als Ersatz dafür eingeführt, dass der Bund den Ausbau der Kita Plätze mit fast einer Milliarde Euro Im Jahr fördert.

Das Betreuungsgeld wird ja ausgezahlt wenn jemand diesen ihm zustehenden Kita Platz nicht in Anspruch nimmt und sich um die Erziehung des Kindes selbst kümmert.

Die Verfassungsklage wurde von der Hamburger SPD eingebracht.




Wichtig – mehr Kindergeld für das Jahr 2015.

Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, das Kindergeld rückwirkend zum 1.1.2015 zu erhöhen.

Besuchen Sie unseren Kindergeld Rechner um Ihre Kindergeld Auszahlungstermine und dessen Höhe zu erhalten.

Die Erhöhung des Kindergeldes wurde folgendermassen beschlossen.
Zum 1.1.2015 – jeweils 4 Euro pro Kind
Zum 1.1.2016 – um weitere 4 Euro pro Kind

Des weiteren wird der Kinderfreibetrag folgendermassen erhöht.
Zum 1.1.2015 – um € 144,00 auf € 7.152,00 Euro.
Zum 1.1.2016 – um weitere € 96,00 auf € 7.248,00 Euro.

Der Kinderzuschlag wird zum 01.01.2016 um € 20,00 monatlich angehoben.




Wie lange bekommt man Kindergeld ?

Eine der meist gestellten Fragen von jungen Familien und Müttern in Deutschland, ist die Frage wie lange man Kindergeld bekommt. Denn das Kindergeld ist die Familienleistung welche für den längsten Zeitraum von allen Zuschüssen zur Familie bezahlt und bezogen wird.

Wie lange bekommt man Kindergeld

Wie lange bekommt man Kindergeld FOTO Flickr-NNfyunkie

Wie lange bekommt man Kindergeld ?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Dies ist die normale Laufzeit des Kindergeldes welche sich aber unter folgenden Voraussetzungen weiter verlängern kann.

  • Arbeitslosigkeit des Kindes
    Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet und befindet es sich in keinem Beschäftigungsverhältnis, so kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Kind auf Ausbildungssuche
    Ist das Kind auf Ausbildungssuche, kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Wichtig ist dass das Kind sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet hat.
  • Kind in Ausbildung oder Studium
    Für Kinder, die sich in Ausbildung befinden oder studieren, gibt es Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch ausbildungsähnliche Beschäftigungen werden anerkannt, wenn diese dem angestrebten Beruf zuträglich sind.
    Hat ein Kind in Ausbildung oder Studium einen Wehrdienst oder Zivildienst geleistet verlängert sich der Bezugsraum über die Vollendung des 25ten Lebensjahres hinaus.
  • Kinder mit Behinderung
    Können Kinder mit Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen, und ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne eine Altersgrenze gezahlt.

Weiter Informationen befinden sich auf der Webseite unter Kindergeld – wie lange ?

Weiters ist zu beachten dass eine freiwilliger Wehrdienst die Bezugszeit des Kindergeldes nicht erhöht. Nur Pflicht-Wehrdienset und Zivildienste führen zu einer Erhöhung des Kindergeldanspruches. Siehe nachfolgenden Link -> Kindergeld und freiwilliger Wehrdienst.




Freiwilliger Wehrdienst und Kindergeld

Keine Verlängerung des Berechtigungszeitraums für Kindergeld durch freiwilligen Wehrdienst

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat.

Eine Verlängerung der Kindergeldes kommt nicht in Betracht, wenn ein freiwilliger Wehrdienst anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes geleistet wird. Denn die allgemeine Wehrpflicht sei zum 1. Juli 2011 ausgesetzt worden und lebe nur bei Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles wieder auf. Somit wird eine absolvierter freiwilliger Wehrdienst nach diesem Datum nicht „anstelle“ des gesetzlichen Wehrdienstes geleistet sondern ist als eine freiwillige Arbeite oder Ausbildungsperiode zu betrachten, welche den Bezug des Kindergeldes über das 25 Lebensjahr des Kindes nicht rechtfertigt.




Kindergeld für Ausländer – die zuständige Familienkasse

Die EU Rechtslage hat es ja ermöglicht, dass nicht nur in Deutschland lebende Personen und Kinder, Kindergeld beziehen und beantragen können. Schon mehrere Postings auf unserer Webseite haben sich in letzter Zeit mit dieser neuen Rechtslage beschäftigt, und haben aktuelle Rechtsprechungen zu diesem Thema erläutert.

Auch die Auswirkungen für die Familienkassen, welche mit der Antragsflut welche ja nicht absehbar war natürlich überfordert waren, waren und sind offensichtlich. So wurde viel über ein langsames Abarbeiten der Kindergeldanträge berichtet und beantragenden Personen hatten sich regelmässig darüber beschwert. Als Folge wurde bei den Familienkassen eine Neuorganisation durchgeführt um dem neuen grossen Ansturm an Anträgen aus dem EU Ausland gerecht zu werden.

Personen welche nun aus dem EU Ausland Kindergeld wurden zu bestimmten Filialen der Familienkassen zugeteilt. Folgend die Zuteilung der grenznahen EU Länder zu den entsprechenden Familienkassen.

Zuständige Familienkassen für die Ausländischen EU Bürger

Zuständige Familienkassen für die Ausländischen EU Bürger

Sollten Sie einen Antrag bezüglich Kindergeld stellen und Nichtdeutscher Staatsbürger sein, wenden Sie sich an die in der Liste entsprechenden Familienkasse.

Hier finden Sie die genauen Daten aller Familienkassen in Deutschland -> Familienkassen Deutschland

Die grössten Wartezeiten sollen so verringert werden und ein zeitnahes Abarbeiten der Anträge soll mit dieser Neuorganisation erreicht werden. Dies sollte auch die Wartezeiten bei den gestellten Anträgen von in Deutschland lebenden Familien wund Antragstellern positiv beeinflussen.