Kindergeld während der Lehre

Auf unserer Kindergeld Seite, erhalten wir oft Anfragen bezüglich den Bezug von Kindergeld und verschiedenen Ausbildungen, wie zum Beispiel Eine Lehre.

Oft ist der Fragesteller der Meinung, da bei einer Lehre ein Gehalt bezogen wird, keinen Anspruch auf Kindergeld zu haben. Dies ist aber so nicht richtig, und das werden wir weiter unten ausgiebig erläutern.

Kindergeld und Lehre

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Fotograf @geralt

Generelle Regelungen für den Bezug des Kindergeldes in Ausbildung

Wenn sich das Kind in erst Ausbildung befindet, und unter 25 Jahren alt ist, haben die Kindergeld – Berechtigten Anspruch auf Kindergeld. Dies sind im Normalfall die Eltern, können aber auch Pflegeeltern oder Grosseltern sein.

Wenn das Kind nicht mehr in gemeinsamen Haushalt wohnhaft ist, hat das Kind in Ausbildung auch die Möglichkeit das Kindergeld selbst zu beziehen. Dazu muss ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dieser heißt Abzweigungsantrag und ermöglicht das Kindergeld direkt an das Kind auszubezahlen.

Kindergeld während der Lehre

Die Lehre ist eine Ausbildung. So wird diese bezüglich des Kindergeldes, so wie jeder andere Ausbildung behandelt. Während einer Lehre besucht man ja auch die Berufsschule und ist nicht nur der Ausbildungsstätte tätig. Dass man bei dieser Art der Ausbildung ein Gehalt bezieht, ist zwar ein großer Unterschied zu anderen Ausbildungen wie Schule, spielt aber in Bezug auf das Kindergeld keine Rolle.

Denn bei Erstausbildungen, gibt es schon seit langem keine Einkommensgrenzen für das Kindergeld mehr, die den Bezug des Kindergeldes einschränken würden. So bekommt der Kindergeldberechtigte nach erfolgreicher Antragstellung bei der Familienkasse das Kindergeld bis zur Beendigung der Ausbildung des Kindes ausbezahlt.

Über dem 18ten Lebensjahres des Kindes muss das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Befindet sich das Kind in Lehre muss eine Bestätigung der Berufsschule eingereicht werden. Diese Berufschulbestätigung muss jährlich eingereicht werden damit die Familienkasse sicher ist dass sich das Kind noch in Ausbildung befindet.

Lese hier die Regelungen für Kinder über 18 Jahre
Kindergeld über 18 Jahre

 

Die wichtigsten Punkte

  • Kindergeld gibt es während der Lehre wenn es eine Erstausbildung ist und das Kind unter 25 Jahren ist.
  • Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden wenn das Kind über 18 Jahre ist und in Lehre.
  • Eine Bestätigung der Berufsschule muss jährlich eingereicht werden.
  • Das Kindergeld steht grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten und nicht dem Kind zu.
  • Lebt das Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, kann mit einem Abzweigungsantrag das Kindergeld direkt an das Kind ausbezahlt werden.

 

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