Kindergeld und Ferienjob

Immer wieder erreichen uns Fragen wie sich ein Ferienjob auf das Kindergeld auswirkt.

Im allgemeinen ist ein Ferienjob kein Problem für den Bezug des Kindergeldes. Wenn sich das Kind in der Erstausbildung befindet oder das Erststudium absolviert, dann kann es mit einem Ferialjob keine Probleme zu Kindergeldbezug geben.

Anders kann sich die Situation darstellen wenn sich Ihr Kind in Zweitausbildung befindet. Denn in der Zweitausbildung, gibt es bezüglich der Jobausübung einen Limitierung. Es dürfen nicht mehr als 20 Wochenstunden einem Beruf nachgegangen werden, denn sonst erlischt der Kindergeldbezug.

Das ist auch bei einem Ferialjob anzuwenden.Es gilt eine zeitliche Beschränkung von 20 Wochenstunden. Dieser Grenzwert darf zwar in zwei Monaten überschritten werden. Allerdings ist dafür Voraussetzung dass die Grenze von 20 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt insgesamt wieder eingehalten wird.

Wird dieser Schnitt nicht eingehalten, werden das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gestrichen und müssen auch für das Jahr zurückgezahlt werden. Dies gilt allerdings wie schon beschrieben nur wenn sich das Kind in Zweitausbildung befindet.

Azubis in Erstausbildung oder Studenten im Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung haben keine Einschränkung bei dem Ferialjob und können diesen über 20 Wochenstunden ausüben, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu verlieren.

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