Die Neuerungen zum Kindergeld für das neue Jahr

Wir haben die neuen Kindergeld und Kinderzuschlag Beiträge für das Jahr 2017 schon seit mehreren Wochen auf unserer Webseite eingearbeitet. In Kurzform aber hier noch die Kindergeldneuerungen und Kurzinfos zum Kindergeld.

Kindergelderhöhung 2017

Im Jahr 2017 werden sowohl das Kindergeld, der Kinderzuschlag als auch die Steuerfreibeträge angehoben. so wie die letzten Jahre gering aber immerhin.

die Regierung ist der Meinung damit die kalte Progression für die Familien einzudämmen. Ob das damit gelingt ist die Frage aber es werden auch die Erhöhung des Kinderzuschlages vor allem Geringverdiener und Familien profitieren welche Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Denn die maximale Höhe des Kinderzuschlages wurde um 10 euro monatlich angehoben.

Was die Voraussetzungen dazu sind findest du hier – Kinderzuschlag Einkommensgrenzen

Kindergeldneuerungen

pixabay.com Fotograph @kheinz

Neuerungen bei den Familienkassen

Eine weitere Änderung ist in der Struktur der Familienkassen beschlossen worden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz zur Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes. Danach werden für die Familienkassen des Bundes, welche das Kindergeld für Beamte und Bediensteten des Bundes auszahlen, die Bundesagentur für Arbeit oder unter Umständen das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Dies soll die Gefahr der doppelten Zahlung von Kindergeld für ein Kind minimiert. So wurde letztes Jahr die Pflichtangabe der Steuer ID eingeführt, damit man nicht mehr bei verschiedenen Familienkassen für ein Kind mehrfach Kindergeld beziehen kann. Ein Doppelbezug zwischen den beiden Familienkassen für Beamte und normalen Angestellten war aber weiterhin nicht ausgeschlossen, da dies nicht die Familienkassen der Beamten traf.
Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87% aller Kinder bearbeiten, gibt es für die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes mehr als 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes !!!!
Mit dieser Änderung soll dieser Missbrauch von Doppelbezügen weiter minimiert werden, und einer straffere kostengünstigere Abwicklung des Kindergeldes für Beamte erreicht werden.

Doppelbezug von Kindergeld

Weiterhin wird es aber Doppelbezüge von Kindergeld für ein Kind geben. Der EUGH hat entschieden dass, das Primärrechts der EU beim Kindergeld in Fällen von mehrstaatlichen Wohnsitzen der Kindeseltern anzuwenden ist. So wurde entschieden dass der Anspruch auf Kindergeld einer im Inland wohnhaften Beamtin der Bundesrepublik Deutschland für das im Inland lebende, minderjährige Kind dieser Frau, nicht deshalb ausgeschlossen ist, da sie mit dem bei der Europäischen Kommission beschäftigten Vater das Kindes, mit welchen Sie nicht verheiratet ist, der aber für das betreffende Kind eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder erhält. Somit kann man in einem solchen Fall komplett legal mehrfach Zulagen und Kindergeld für ein Kind beziehen und das abgesegnet von der EU.

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