Die Geburt und das Finanzamt …wie man die Geburt finanziell optimal gestaltet

Für die meisten jungen Familien ist die Geburt und die erste Phase der Kindererziehung eine schwere finanzielle Belastung. Der Staat hat ja einige Familienförderungen mit welcher wir uns hier auf unserer Webseite beschäftigen. Aber ausser den bekannten Zuschüssen wird oft vergessen dass es auch möglich ist Ausgaben der Geburt und Kindererziehung steuerlich geltend zu machen. Hier wollen wir einen kurzen Leitfaden geben was das Finanzamt anerkennt und was nicht. Natürlich ersetzt das keinen Steuerberater und die Anerkennung der genannten Ausgaben ist auch ohne Gewähr.

Die Freude über die Geburt ist meist was die jungen Eltern beschäftigt. Es ist eine entscheidende Veränderung im Leben, besonders bei dem Erstgeborenen. So viel Neues und so viel was man beachten muss, so dass die Finanzen oft zu kurz kommen. Viele beantragen zwar das Kindergeld, aber dass es noch viel andere Möglichkeiten gibt das Finanzamt mit an der Geburt und der Erziehung des Kindern zu beteiligen wird dann oft übersehen.

Denn es sind nicht nur die offensichtlichen Belastungen welche durch diese neue Lebenssituation statt finden. es ist oft gepaart mit weniger Einkommen durch das geringere Elterngeld im Verhältnis zum Gehalt, sowie die Ausgaben welche für das Neugeborene statt finden.

Kosten welche durch die Geburt statt finden, und welche man beim Finanzamt am Jahresende mit seinem Einkommensteuerbescheid betend machen kann.

Welche Geburtskosten das Finanzamt anerkennt:

  • Entbindungskosten sind steuerrechtlich Krankheitskosten. Sie können nach Abzug einer einkommensabhängigen „zumutbaren Belastung“ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Unterbringung im Krankenhaus.
  • Arztkosten
  • Aufwendungen für eine Hebamme
  • Kosten für Arzneimittel wenn sie ärztlich verordnet wurden.
  • Stärkungsmittel, Tees oder Kräuter wen Sie ärztlich verordnet wurden
  • Kilometergeld –  Fahrten ins Krankenhaus, Anfahrt zur Entbindung und Heimfahrt.
  • Kosten für eine Haushaltshilfe zur Unterstützung oder Au Pairs

Diese Kosten abzusetzen kann schon einmal Helfen einen Teil der Geburtskosten vom Finanzamt wieder zu bekommen. Für alle Elternteile die eine sehr gutes Einkommen haben ist es auch wichtig, nicht nur das Kindergeld zu beantragen sondern auch den Kinderfreibetrag. Dieser wird über das Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ direkt beim Finanzamt eingetragen und das Finanzamt berechnet ob dieser Kinderfreibetrag sich über die Höhe des Anspruchs auf Kindergeld bei der Einkommensteuer hinaus ergibt.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren ist die ab 63.500 Euro jährlichem Einkommen und bei Alleinstehenden ab 33.500 Euro der Fall.

 




Wichtig – mehr Kindergeld für das Jahr 2015.

Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, das Kindergeld rückwirkend zum 1.1.2015 zu erhöhen.

Besuchen Sie unseren Kindergeld Rechner um Ihre Kindergeld Auszahlungstermine und dessen Höhe zu erhalten.

Die Erhöhung des Kindergeldes wurde folgendermassen beschlossen.
Zum 1.1.2015 – jeweils 4 Euro pro Kind
Zum 1.1.2016 – um weitere 4 Euro pro Kind

Des weiteren wird der Kinderfreibetrag folgendermassen erhöht.
Zum 1.1.2015 – um € 144,00 auf € 7.152,00 Euro.
Zum 1.1.2016 – um weitere € 96,00 auf € 7.248,00 Euro.

Der Kinderzuschlag wird zum 01.01.2016 um € 20,00 monatlich angehoben.




Wie lange bekommt man Kindergeld ?

Eine der meist gestellten Fragen von jungen Familien und Müttern in Deutschland, ist die Frage wie lange man Kindergeld bekommt. Denn das Kindergeld ist die Familienleistung welche für den längsten Zeitraum von allen Zuschüssen zur Familie bezahlt und bezogen wird.

Wie lange bekommt man Kindergeld

Wie lange bekommt man Kindergeld FOTO Flickr-NNfyunkie

Wie lange bekommt man Kindergeld ?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt und endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Dies ist die normale Laufzeit des Kindergeldes welche sich aber unter folgenden Voraussetzungen weiter verlängern kann.

  • Arbeitslosigkeit des Kindes
    Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet und befindet es sich in keinem Beschäftigungsverhältnis, so kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Kind auf Ausbildungssuche
    Ist das Kind auf Ausbildungssuche, kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Wichtig ist dass das Kind sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet hat.
  • Kind in Ausbildung oder Studium
    Für Kinder, die sich in Ausbildung befinden oder studieren, gibt es Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Auch ausbildungsähnliche Beschäftigungen werden anerkannt, wenn diese dem angestrebten Beruf zuträglich sind.
    Hat ein Kind in Ausbildung oder Studium einen Wehrdienst oder Zivildienst geleistet verlängert sich der Bezugsraum über die Vollendung des 25ten Lebensjahres hinaus.
  • Kinder mit Behinderung
    Können Kinder mit Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen, und ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne eine Altersgrenze gezahlt.

Weiter Informationen befinden sich auf der Webseite unter Kindergeld – wie lange ?

Weiters ist zu beachten dass eine freiwilliger Wehrdienst die Bezugszeit des Kindergeldes nicht erhöht. Nur Pflicht-Wehrdienset und Zivildienste führen zu einer Erhöhung des Kindergeldanspruches. Siehe nachfolgenden Link -> Kindergeld und freiwilliger Wehrdienst.




Freiwilliger Wehrdienst und Kindergeld

Keine Verlängerung des Berechtigungszeitraums für Kindergeld durch freiwilligen Wehrdienst

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat.

Eine Verlängerung der Kindergeldes kommt nicht in Betracht, wenn ein freiwilliger Wehrdienst anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes geleistet wird. Denn die allgemeine Wehrpflicht sei zum 1. Juli 2011 ausgesetzt worden und lebe nur bei Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles wieder auf. Somit wird eine absolvierter freiwilliger Wehrdienst nach diesem Datum nicht „anstelle“ des gesetzlichen Wehrdienstes geleistet sondern ist als eine freiwillige Arbeite oder Ausbildungsperiode zu betrachten, welche den Bezug des Kindergeldes über das 25 Lebensjahr des Kindes nicht rechtfertigt.




Kindergeld für Ausländer – die zuständige Familienkasse

Die EU Rechtslage hat es ja ermöglicht, dass nicht nur in Deutschland lebende Personen und Kinder, Kindergeld beziehen und beantragen können. Schon mehrere Postings auf unserer Webseite haben sich in letzter Zeit mit dieser neuen Rechtslage beschäftigt, und haben aktuelle Rechtsprechungen zu diesem Thema erläutert.

Auch die Auswirkungen für die Familienkassen, welche mit der Antragsflut welche ja nicht absehbar war natürlich überfordert waren, waren und sind offensichtlich. So wurde viel über ein langsames Abarbeiten der Kindergeldanträge berichtet und beantragenden Personen hatten sich regelmässig darüber beschwert. Als Folge wurde bei den Familienkassen eine Neuorganisation durchgeführt um dem neuen grossen Ansturm an Anträgen aus dem EU Ausland gerecht zu werden.

Personen welche nun aus dem EU Ausland Kindergeld wurden zu bestimmten Filialen der Familienkassen zugeteilt. Folgend die Zuteilung der grenznahen EU Länder zu den entsprechenden Familienkassen.

Zuständige Familienkassen für die Ausländischen EU Bürger

Zuständige Familienkassen für die Ausländischen EU Bürger

Sollten Sie einen Antrag bezüglich Kindergeld stellen und Nichtdeutscher Staatsbürger sein, wenden Sie sich an die in der Liste entsprechenden Familienkasse.

Hier finden Sie die genauen Daten aller Familienkassen in Deutschland -> Familienkassen Deutschland

Die grössten Wartezeiten sollen so verringert werden und ein zeitnahes Abarbeiten der Anträge soll mit dieser Neuorganisation erreicht werden. Dies sollte auch die Wartezeiten bei den gestellten Anträgen von in Deutschland lebenden Familien wund Antragstellern positiv beeinflussen.




Kindergeld für im EU grenznahem Ausland lebende deutsche Staatsbürger

Ein deutscher Staatsangehöriger, der mit seiner Familie im EU Ausland lebt, dort sozialversichert ist und seinen Lebensmittelpunkt zum Beispiel in Tschechien hat und , hat trotzdem Anspruch auf Deutsches Kindergeld hat der Bundesfinanzhof (BFH; Az. III R 44/12) entschieden.

Voraussetzung ist dass die entsprechende Person einen Zweitwohnsitz in Deutschland behält und diesen auch nutzt.
Im zugrunde liegenden Fall hat ein deutscher Staatsbürger für seine zwei Kinder das Kindergeld eingeklagt. Die Familie bewohnt seit 1977 eine Einliegerwohnung im Hause seiner Eltern in Rheinland-Pfalz. Im Herbst 2005 ist der Vater arbeitslos geworden und wechselte beruflich hack Prag um dort einer Beschäftigung nachzugehen. Auch die beiden Kinder und seine Ehefrau zogen mit in die Tschechische Republik um.
Die ältere Tochter besucht die deutsche Schule in Prag. Als die Familienkasse vom Wohnortwechsel erfuhr, stellte sie die Kindergeldzahlung für die ältere Tochter, die in Prag zur Schule geht ein, und forderte den gezahlten Betrag für die Monate Juli 2006 bis September 2008 in Höhe von 4.158 Euro zurück.

Dies sei allerdings zu Unrecht geschehen, wie das Finanzgericht befand. Denn um Anspruch auf Kindergeld zu haben, reicht es in Deutschland einen Wohnsitz zu haben. EU-Bürger dürfen mehrere Wohnsitze haben. Ist die Aufenthaltsdauer über blosse Besuche hinausgehend, reichen diese unregelmäßige Aufenthalte aus um in den Genuss von deutschem Kindergeld zu kommen.

In dem verhandelten Fall verbringt die Familie jedoch weiterhin die gesamte freie Zeit in ihrer Einliegerwohnung in Deutschland. Der Vater während des Urlaubes und die Kinder während der Schulferien. Die Nutzung der Wohnung geht somit nach den Feststellungen des Finanzgerichts über eine übliche Nutzung als Ferienquartier deutlich hinaus, was zum Kindergeldbezug berechtigt.




Kindergeld kommt in Jahr 2015 später

Achtung – Seit Beginn des neuen Jahres bekommen Eltern das Kindergeld später als üblich. Alle Auszahlungstermine finden Sie natürlich auf unserer Seite.

Die neuen Kindergeld Auszahlungstermine

Dass das Kindergeld etwas später kommt wurde wurde nur spärlich kommuniziert. „Das Auszahlungsverfahren hat sich technisch geändert. Das sei der Grund für die spätere Auszahlung“, sagt Arbeitsagentur-Sprecher Jürgen Wursthorn. „Wir wissen, dass es Familien gibt, die mit diesem Geld rechnen müssen.“

Fakt ist das es Familien gibt die mit diesem Geld zu einem gewissen Zeitpunkt rechnen und die ihrerseits die Zahlungen per Dauerauftrag so geteilt haben dass diese auch durch das Kindergeld gedeckt wurden. Eine entsprechende Info wäre schon sinnvoll gewesen.

Leser unserer Seite wissen von dieser Änderung und allen anderen zum Thema Kindergeld und können so auf das reagieren.




Finnland kürzt das Kindergeld

Dass es nicht nur Erhöhungen der Familienleistungen gibt, sieht man jetzt in Finnland. Finnland muss sparen und so hat die finnische Regierung im März 2014 im Rahmen eines Sparpaketes die Kürzung des Kindergeldes beschlossen. das wurde auch nicht euch einen Regierungswechsel, den es in der Zwischenzeit gab zurückgenommen. Das Sparpaket wurde noch etwas modifiziert trat aber nun am 1.Jänner 2015 in Kraft.

Finnland hat etwa 5,2 Millionen Einwohner und ca 2,5 Millionen Erwerbstätige. Das pro Kopf Bruttoinlandsprodukt liegt bei 37.200 US$.

Grund für das Sparpaket ist dass für 2015 ist eine Staatsverschuldung von 59,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts prognostiziert wird. Damit kratzt der Schuldenstand an der von der EU gesteckten Grenze von 60 Prozent nur sehr knapp vorbei, was die Regierung zum Kürzen von Sozialleistungen veranlasst. Primär um das AAA Kreditrating für das Land zu erhalten.

Das Kindergeld sinkt um 8,1 Prozent. Der monatliche Kindergeldzuschlag von 48,55 Euro für Alleinerziehende bleibt allerdings erhalten.

Auch ist Åland nicht von der Kindergeldkürzung betroffen, obwohl es zu Finnland gehört. Åland geniesst weitgehende Autonomie und zahlt bereits seit 1995 höheres Kindergeld und gibt die aktuelle Kürzung nicht an die dort lebende Bevölkerung weiter.

Kindergeld wird in Finnland für Kinder gezahlt, die in Finnland leben und das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Ausnahmefällen wird das Kindergeld auch für vorübergehend im Ausland lebende Kinder gezahlt.

So beträgt das Kindergeld in Finnland

Anzahl Kinder Kindergeld bis Dez.2014 Kindergeld ab Jän 2015
1. 104,19 95,75
2. 115,13 105,80
3. 146,91 135,01
4. 168,27 154,64
5 und mehr 189,63 174,27

EU und ihr Sparprogramme. Diese bauen die in verschiedenen Teilen Europas die Sozialleistungen für die Bevölkerung zum Teil massiv ab. Ist das der richtige Weg für eine gemeinsame europäische Zukunft ?




Lange Wartezeiten bei Kindergeld

Die Wartezeiten bei Kindergeld werden immer verrückter. Denn schon seit längerem hört man immer öfter Kritik an der Bearbeitungszeit der Kindergeld Anträge. Im Jahre 2013 wurden die Familienkassen neu organisiert. So hat in Deutschland die 102 Familienkassen in 14 Verbünden zusammengefasst. Ziel war es mit dieser Neuorganisation die Qualität für den Kunden zu verbessern. Doch die Realität sieht anscheinend anders aus.

Erschwerend für die Famiienkassen kommt hinzu, dass durch die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes, das Saisonarbeiter welche in Deutschland auch nur vorübergehend tätig sind ebenfalls Anspruch auf Kindergeld haben, immer öfter genutzt wird. So erhält zum Beispiel ein polnischer Saisonarbeiter welche in Deutschland tätig ist, in Deutschland 184 € Kindergeld wären in Polen gerade mal 20 € monatlich erhält.

Um diese Flut an Kindergeld Anträgen und speziell der Anträge der Saisonarbeiter besser bearbeiten zu können wurden in fünf Familienkassen spezielle Teams gegründet, welche sich um die Beantragung kümmern. Diese Vorgehensweise der Familienkasse dürftiger organisatorisch unzureichend sein. Man hört von Wartezeiten bis zu einem Jahr, welche bei der Beantragung des Kindergeldes vergehen bevor sie bearbeitet und entschieden werden.

Man hört von bis zu 30000 unbearbeiteten Kindergeldanträgen welche darauf warten von diesen Teams bearbeitet zu werden und dies erklärt die lange Wartezeit. Ob sich diese Situation bessern wird bleibt abzuwarten. Jedenfalls wurde das Budget für diese Betriebsstellen erhöht und sie sollen personell aufgestockt werden um eine zügigere Abarbeitung der Kindergeldanträge sicher stellen.

Umkalkulierbare Wartezeit bei den Kindergeld Anträgen

Dieser Umstand der langen Wartezeiten ist besonders für kinderreiche Familien, wo 5-7 keine Seltenheit sind oft das Kindergeld die soziale Leistung welche Sie dringend benötigen um die täglichen Ausgaben tätigen zu können. Eine solche lange Wartezeit ist für diese Antragsteller schwer zu überbrücken. Auch sollte es nicht so sein, dass Saisonarbeiter oder Zuwandererfamilien eine deutlich längere Wartezeit bei der Beantragung haben, auch wenn natürlich die Prüfung dieser Fälle einen wesentlich höheren Aufwald darstellt um eventuellen Missbrauch auszuschliessen.

So bleibt zu hoffen, dass die Politik den geänderten Rahmenbedingungen des Kindergeldes den finanziellen Rahmen gibt, dass diese personell so ausgestattet werde, dass man die deutlich erhöhten Kindergeldanträge auch rasch abarbeiten kann.