BAföG, Kindergeld und Zusatzverdienst während des Studiums

Immer wieder gibt es Unklarheiten was man während des Studiums dazuverdienen darf um weiterhin Kindergeld und auch BAföG zu erhalten. Das wollen wir hier jetzt aufgreifen und etwas erläutern.

BAföG

Vater Staat freut sich, wenn seine jugendlichen Bürger arbeiten gehen. Daher unterstützt er diese auch mit Stipendium der Begabtenförderungswerke und der BAföG. Diese gibt es maximal mit 670 Euro pro Monat. Das ist schon ein gutes Zubrot aber sein Studium selbstständig davon zu bestreiten, ist in den meisten Studienstädten kaum möglich.

Daher ist es naheliegend einen kleinen Zusatzjob zu machen um sein Monatseinkommen etwas zu erhöhen. Bist du in der glücklichen Lage BAföG zu beziehen, musst du allerdings mit dem Zuverdienst vorsichtig sein. Du hast einen jährlichen Freibetrag in der Gesamthöhe von 4800 Euro den du dazuverdienen darfst. Wird dieser Jahresfreibetrag überschritten, wird dir jeder Cent den du verdienst, von der Förderung abgezogen.

Somit darfst du im Schnitt 400 Euro pro Monat verdienen. Verdienst du mehr musst du eine entsprechende Zeit pausieren. Das Jahreseinkommen darf gesamt nicht überschritten werden. Eine Monatliche Grenze git es nicht. Die Grenze für geringfügig Beschäftigung beträgt momentan 450 Euro pro Monat.

Kindergeld

Kindergeld ist die Staatliche Förderung die jedes studierend Kind erhält. Das ist eigentlich nicht ganz richtig denn das Kindergeld erhalten die Erziehungsberechtigten, normalerweise deine Eltern. Für den Erhalt des Kindergeldes gibt es keine Zusatzverdienstgrenze. Wenn es sich bei dem Studium allerdings um eine Zweitausbildung handelt, darf man mit einem Zusatzjob die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten. Übertritt man diese wird das Kindergeld komplett gestrichen.

Das Kindergeld wurde zuletzt rückwirkend mit 1.Jän 2015 erhöht und wird auf unserer Webseite genauestens behandelt.

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